Automobilclub
Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann hilfreich sein. Ist man ADAC Mitglied, wird man beim US-amerikani-
schen AAA Club mit Kartenmaterial und Informationen versorgt. Auch die für AAA-Mitglieder geltenden Rabatte, z.B. bei Hotel- und Mietwagenbuchung, werden übernommen. Die im ADAC-Schutzbrief enthaltenen Leistungen wie Ab- schleppgebührenübernahme, medizinische Notfallhilfe etc. gelten jedoch nur für eine Reisedauer von maximal 45 Tagen.
Wir haben uns entschlossen, Mitglied direkt beim AAA zu werden. Damit kommt man während der ganzen Dauer der Mitgliedschaft (Min. ein Jahr) in den Genuss des vollen Leistungsumfangs und man ist auch in Kanada abgesichert. Preisgünstiger ist es zudem. Es gibt drei verschiedene Leistungsstufen. Mit einem Wohnmobil muss man mindestens den mittleren Tarif (AAA Plus) abschließen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Postanschrift von Freunden oder Verwandten in den USA angeben kann, die die Mitgliedsunterlagen per Post erhalten und ggf. vor Reisebeginn nach Deutschland weiterschicken können.
www.adac.de
www.aaa.com

Carnet de Passages
Das Carnet wird von vielen Ländern für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Kraftfahrzeugen gefordert. Es kann oft für mehrere Länder benutzt werden und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Das Dokument wird von zugelassenen Stellen (z.B. ADAC) gegen Hinterlegung einer Bürgschaft oder Kaution ausgestellt, aus der Zollforderungen bei nicht erfolgter Wiederausfuhr bedient werden. Bei Vorlage des ordnungsgemäß gestempelten Carnets (Ein- und Ausfuhr-stempel) wird die hinterlegte Sicherheit freigegeben.
In keinem Land Amerikas ist ein Carnet des Passages erforderlich, aber z.B. großteils in Afrika.

Fahrzeugschein
National: Die Mitnahme des nationalen Fahrzeugscheins ist notwendig, bei Abmeldung des Fahrzeugs müssen jedoch alle Dokumente abgegeben werden. Entweder muss man - nicht legal - seine Papiere vorab als "verloren" melden und bei Autoabmeldung nach der Verschiffung nur die neu ausgestellten Unterlagen zurückgeben. Alternativ beantragt man ein Saisonkennzeichen und zahlt für die entsprechende Zeit (mind. zwei Monate pro Jahr) Steuer, kann aber die Doku- mente behalten.
International: Ein internationaler Fahrzeugschein wird vom Straßenverkehrsamt zusätzlich zum nationalen Dokument für die Dauer eines Jahres ausgefertigt. Das Dokument heißt korrekt "Internationaler Zulassungsschein" und ist in 20 Sprachen lesbar. Voraussetzung: Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Kosten: € 10,20. Eine Vertrauensperson könnte mit Vollmacht, Kopie des Fahrzeugscheins und des Personalausweises jährlich eine neue internationale Ausgabe beantragen, falls sich die Behörde mit den Kopien zufrieden gibt. Den meisten Rei- senden genügte jedoch der nationale Fahrzeugschein und ggf. die abgelaufene internationale Ausgabe.
Tipp: Viele Straßenverkehrsbehörden kennen den internationalen Zulassungsschein nur in Verbindung mit einem Ausfuhrkennzeichen und verweigern die Ausstellung des Dokuments ohne Ausfuhr. In Verbindung damit wird oft auch fälschlicherweise die grüne Versicherungskarte verlangt, obwohl die außerhalb Europas gar nicht anerkannt wird. Rechtliche Grundlage für die Ausstellung ist § 18 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Bei Weigerung des Amtes helfen nur freundliche Hartnäckigkeit und ein Hochhangeln zu jeweils vorgesetzten Behörde - einer der Beamten kennt den Paragraphen oder wird ihn genauer lesen. Wir hatten das zuständige Landesverkehrsministerium eingeschaltet.
Der internationale Zulassungsschein ist in folgenden Staaten anerkannt und kann u.U. dort auch eingefordert werden. Kann man das Dokument nicht vorweisen, drohen Geldstrafen oder schlimmstenfalls die Verweigerung der Weiter- reise - ob berechtigt oder nicht: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (Stand Juni 1996).

Führerschein
National: Man sollte die EU-Scheckkartenversion haben, da diese Art von Dokument im Ausland geläufiger ist und die alte graue oder rosafarbene Ausgabe oft mit Misstrauen beäugt wird.
International: Die Führerscheinstelle stellt einen drei Jahre gültigen internationalen Führerschein aus. Der ist Pflicht in vielen außereuropäischen Ländern. Voraussetzung: EU-Führerschein, Personalausweis oder Reisepass plus Meldebestätigung, 1 Passfoto, Kosten: € 12
Tipp: In Nordamerika empfiehlt es sich, bei Fahrzeuganmietungen oder Kontrollen erst einmal den EU-Führerschein vorzuzeigen, den internationalen erst auf Anfrage. In allen anderen Ländern oder in Zweifelsfällen lieber den internatio- nalen verwenden, der ist bei Verlust leichter ersetzbar (bei falschen Polizeikontrollen etc.).

Kraftfahrzeugkennzeichen
Ein Kennzeichen sollte vorne und hinten am Auto sein, amtliche Siegel oder Saisonbeschränkungen interessieren außerhalb Europas nicht. Man kann mit entwerteten oder Saisonkennzeichen fahren. Tipp: Ein, zwei Ersatzkennzeichen mitnehmen, falls Souvenirjäger das deutsche Nummernschild unterwegs stehlen.

Kraftfahrzeugversicherung
Inland: Die deutschen Kfz-Versicherungen gelten außerhalb Europas nicht. Viele Versicherer erstatten zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn man nachweist, dass man sich außerhalb des Versicherungsgebiets aufgehalten hat (vorher abklären). Das hat den Vorteil, dass man seinen Vertrag nicht kündigen muss. Der läuft weiter und tritt wieder in Kraft, wenn man sich in Europa aufhält. Evtl. gibt es eine Zeitbeschränkung seitens des Versicherers.
Tipp: Rechtzeitig güne Versicherungskarte ausstellen lassen und mitnehmen. Die gilt zwar nicht außerhalb Europas, kann aber ggf., da in deutsch und englisch ausgestellt, unterwegs gute Dienste leisten.
Ausland: In den meisten Ländern Amerikas ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In Mittel- und Südamerika besteht meist die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem lokalen Versicherer zu günstigen Konditionen abzuschließen. In Nordamerika könnte das schwierig sein. Die meisten Reisenden versichern sich bereits von Deutschland aus: Sea- bridge Verschiffungen (siehe unten) bietet eine eigene Versicherung an, daneben gibt es TourInsure. Wir haben einen Vertrag mit Nowag Versicherungen abgeschlossen, die anscheinend alles möglich machen. Die Versicherungsraten können sehr unterschiedlich ausfallen - von moderat bis großes Loch in der Reisekasse. Vergleichen lohnt sich!
nowag@t-online.de
www.sea-bridge.de
www.tourinsure.de

Krankenversicherung
Deutsche Krankenversicherungen kommen außerhalb Europas nicht auf. In den USA und Kanada können selbst einfache ärztliche Behandlungen Unsummen verschlingen. Daher sollte man darauf achten, dass der Vertrag bei Bedarf diese Länder abdeckt. Grundsätzliche unterscheidet man vier Arten von Auslandskrankenversicherungen:
- Die günstigste Form gilt zwar für ein Jahr, innerhalb dieses Zeitraums aber nur für eine Reisedauer von maximal 45 bis 72 Tagen. Nur akute Erkrankungen werden abgedeckt. Keine Kostenübernahme für Deutschlandaufenthalte.
- Versicherungen für eine mittlere Reisedauer von maximal 12, in Ausnahmen 18 Monaten. Übernahme nur akuter Behandlungskosten, meist auch während einer Reiseunterbrechung in Deutschland für vier bis sechs Wochen, je nach Versicherer.
- Tarife für einen Auslandsaufenthalt von bis zu drei oder fünf Jahren. Decken fast alle ärztlichen und Krankenhaus-kosten einschließlich Vorsorgeuntersuchungen sowie akut anfallende Kosten während eines Deutschlandaufenthalts von meist bis zu sechs Wochen jährlich ab.
- Krankenversicherung für dauerhafte Auslandsaufenthalte.
Die meisten Reisekrankenversicherungen müssen vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Im Allgemeinen bietet es sich an, die maximale Vertragsdauer zu vereinbaren und ggf. vorzeitig zu kündigen. Vereinbart man eine kürzere Laufzeit und möchte verlängern, kann es sein, dass der Versicherer ablehnt, sollte ein Versicherungsfall vorange-gangen sein. Zahlreiche Versicherungen bieten einen oder mehrere dieser Tarife an. Eine Internetrecherche und sorgfältiger Leistungsvergleich bringen Klarheit.
Ob man die deutsche Krankenversicherung weiterlaufen lässt, ist sicher eine Frage der Reisedauer. Privat Kranken-versicherte können eine Anwartschaft in Erwägung ziehen.

Privathaftpflichtversicherung
Die Notwendigkeit muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings können im Ernstfall in Nordamerika hohe Schadenersatzforderungen gestellt werden. Die meisten Privathaftpflichtverträge decken Auslandsaufenthalte (inkl. USA und Kanada) für eine Reisedauer von bis zu einem Jahr ab, teurere Tarife oft auch längere Zeiträume. Beim eigenen Versicherer Bedingungen erfragen.

Reisekasse
Wir entschieden uns, diverse Kredit-, EC- und Maestrokarten mitzunehmen, um Zahlungen und Bargeldfluss zu ge- währleisten, auch wenn eine der Karten nicht funktionieren sollte. Eine Bargeldreserve in Euro und US$ sowie einige Reiseschecks sollen nicht fehlen. In Nordamerika können die meisten Zahlungen bargeldlos abgewickelt werden, für Kleinbeträge unter $ 20 braucht man dennoch oft Bargeld. Im Süden des Kontinents ist die Akzeptanz von Kreditkarten sehr eingeschränkt. Blitzüberweisungen im Notfall kann man über Western Union abwickeln, doch die Gebühren sind nicht unerheblich.
Dass man nicht alle Dokumente, Karten und Geldreserven an einem einzigen Ort im Fahrzeug aufbewahrt, versteht sich von selbst. Eine Liste mit sämtlichen Kartennummern und den dazugehörigen Telefonnummern zum Sperren im Verlustfall sollte griffbereit sein.

Reisepass
Für eine längere Reise empfiehlt sich die Mitnahme eines oder mehrerer Ersatzpässe. Zum einen vermeidet man das Problem, dass bestimmte Länderstempel bei der Einreise in einen anderen Staat unerwünscht sind. Zum anderen ermöglicht ein Zweitpass, ein Visum für einen Drittstaat zu beantragen, wenn man sich bereits im Ausland aufhält. Im Falle des Verlustes eines der Dokumente hat man außerdem adäquaten Ersatz. Auch über einen Reisepass mit erweiterter Seitenzahl kann man nachdenken (48 statt 32 Seiten, € 81 statt € 59).
Tipp 1: Einen Zweitpass sollte man problemlos mit dem Hinweis auf eine Weltreise bekommen (das Grundgesetz garantiert Reisefreiheit). Ob man aber weitere Exemplare bekommt, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
Tipp 2: Einige Einwohnermeldeämter kennen den Pass mit erweiterter Seitenzahl noch nicht. Da er in der Gebühren- liste steht, sollte es aber kein Problem sein.

Verschiffung
Wie zahlreiche andere Weltenbummler wählten auch wir die Agentur Seabridge für die Verschiffung unseres Expediti-onsmobils von Hamburg nach Halifax/Kanada. Weitere Informationen folgen nach Verschiffung.
www.sea-bridge.de

Versicherung
Versicherungen anderer Art als explizit erwähnt sind nicht unbedingt erforderlich, eine Entscheidung pro oder contra also individuell. In Erwägung ziehen kann man u.a. Gepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rechtschutz- und Unfallversiche- rung. Zu überlegen ist auch, ob man vorhandene Versicherungen kündigt, weiterlaufen lässt oder für eine begrenzte Zeit beitragsfrei stellt. Dazu gehören beispielsweise Renten-, Pflege- oder Lebensversicherung. Eigene vorhandene Verträge (Hausratversicherung, Kreditkarten etc.) auf eventuelle Kostenübernahme prüfen.

Visum
Kanada: Bis zu sechs Monate Aufenthalt kein Visum nötig.
USA: Bundesbürger können mit einem Reisepass visumfrei für einen Zeitraum bis drei Monate in die USA einreisen (Visa Waiver Program). Vor Antritt der Reise muss online bei der US-amerikanischen Botschaft ein Antrag (ESTA-Genehmigung) gestellt werden.
Voraussetzung für einen längeren Aufenthalt ist in dem Fall ein B 2 Visitor Visa, das die Anreise zu einem US-Einreise- punkt (Hafen, Flughafen) erlaubt, um bei dem dortigen Einwanderungsbeamten die Einreise in die USA zu beantragen. Der Beamte entscheidet, ob und wie lange man in die Vereinigten Staaten reisen darf, das Visum ist also keine Garan- tie. Es gilt für zehn Jahre und mehrfache Einreisen.
Die US-Konsularabteilungen Berlin, Frankfurt und München stellen B-Visa aus. Zunächst vereinbart man einen Interviewtermin über eine kostenpflichtige Telefonhotline oder online gegen Zahlung einer Gebühr (10 US$ für bis zu vier Familienmitglieder). Anschließend füllt man diverse Formulare aus. Es empfiehlt sich, genau zu beachten, welche Unterlagen (nur elektronischer Reispass, Art und Größe des Fotos, frankierter Umschlag etc.) man braucht. Außerdem werden Nachweise gefordert, die belegen, dass man nicht in den USA bleiben, sondern sie nach Reiseende wieder verlassen möchte. Das ist eine sehr individuelle Angelegenheit, dennoch ein paar Tipps, die lediglich als Beispiele dienen:
- Persönliche Briefe von Verwandten / Freunden in den USA, die den Besuchszweck erkennen lassen
- Ein aktueller Bankauszug o.ä., der eine ausreichende Geldsumme für die Reise nachweist
- Eine Kopie des Familienstammbuchs (günstig wirken sich z.B. zurückbleibende Kinder aus)
- Ein Arbeits- bzw. ein Wiedereinstellungsvertrag, der ein Beschäftigungsverhältnis nach Reiseende garantiert oder der
  Nachweis von Selbstständigkeit/Teilhaberschaft einer Firma oder eine Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise von Immobilienbesitz, der Reiseplanung, vorheriger Reisen in die USA
Die Unterlagen können vom Botschaftspersonal stichprobenartig überprüft werden - daher sollte man streng bei der Wahrheit bleiben. Eine (bis zu lebenslange) Visumsperre könnte andernfalls drohen.
Vor dem persönlichen Interviewtermin ist noch die Visumsantragsgebühr zu zahlen (€ 91,70 pro Person). Unbedingt Folge leisten sollte man den Anweisungen zum Interview, die man per E-Mail und auf der Website der Botschaft erhält (keine Handys, keine Rücksäcke oder große Taschen etc.). Der Konsularbeamte überzeugt sich im persönlichen Ge- spräch vom Zweck der Reise, von den Reisezielen und vom Willen, wieder auszureisen.
http://germany.usembassy.gov
Mexiko: Bis zu sechs Monate Aufenthalt kein Visum nötig, lediglich eine Touristenkarte, die an der Grenze gegen Gebühr ausgestellt wird. Zusätzlich wird eine zehn Jahre gültige temporäre Importerlaubnis pro Fahrzeug benötigt, die ebenfalls an der Grenze (Banjercito Office) gegen Gebühr erstellt wird.

Stand der Angaben: 2010 (Kanada, USA), 2011 (Mexiko)


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